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EEG-Umlage - Erneuerbare Energien Gesetz

Einer aktuellen Strompreisanalyse des Bundesverbandes für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge haben die staatlichen Steuern und Abgaben auf den Strompreis in den Jahren 2020 und 2021 einen neuen Rekordwert erreicht. Dies liegt vor allem auch an der Erhöhung der EEG-Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz. So stieg die Umlage von 6,405 Cent/kWh in 2019 auf 6,75 Cent/kWh in 2020.

In 2021 sank die Umlage auf 6,5 Cent/kWh und 2022 auf 3,723 Cent/kWh. Damit erreicht die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2022 ihren niedrigsten Wert seit dem Jahr 2013. Eine Absenkung von 2,8 Cent pro kWh gab es in dieser Höhe noch nie. Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, die privaten Haushalte und Unternehmen ab Juli 2022 vollständig von der EEG-Umlage zu befreien. So ist die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 weggefallen.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der EEG-Umlage von 2008 bis 2021, da die EEG-Umlage für 2022 erst Mitte Oktober 2021 bekannt gegeben wurde und mit dem 30. Juni 2022 auslief.

Entwicklung EEG-Umlage bis 2022

Entwicklung der EEG-Umlage bis 2021

EEG-Umlage Preisentwicklung 2008 bis 2021

Fragen und Antworten zur EEG-Umlage

  • Was ist die EEG-Umlage?
  • Wie lange gibt es die EEG-Umlage noch?
  • Wer zahlt die EEG-Umlage?
  • Wie funktioniert die EEG-Umlage?
  • Was passiert mit der EEG-Umlage?
  • Wie wird die Höhe der EEG-Umlage berechnet?

Beispielrechnung der Strom- EEG-Umlage für 2019:

Kernumlage 2019: 70,17 Euro/MWh Umlageanteil 2019 aus der Liquiditätsreserve: 4,23 Euro/MWh Umlageanteil 2019 aus Kontostand vom 30.09.2018: -10,35 Euro/MWh EEG-Umlage 2019 gerundet: 64,05 Euro/MWh EEG-Umlage 2019 in Cent/kWh: 6,405 Cent/kWh Der Strompreis setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • 53,6 Prozent Steuern und Abgaben (davon 22 Prozent für die EEG-Umlage)
  • 23 Prozent die Produktion bzw. die Beschaffung des Stroms und die Margen der Energieversorger
  • 23,4 Prozent die Netznutzungsentgelte (NNE)

Staatliche Abgaben und Umlagen lassen die Strompreise um 200 % steigen

Der Strom hat sich seit der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 um über 200 Prozent verteuert. Alleine im Jahr 2013 ist der monatliche Strompreis eines 3-Personen-Haushaltes von 75,51 auf 83,80 Euro angestiegen. Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge wird diese Preisentwicklung auch in den nächsten Jahren fortbestehen. Die Stromanbieter sind für diesen hohen Preisanstieg jedoch nicht allein verantwortlich, da die beeinflussbaren Kostenbestandteile (wie Erzeugung, Vertrieb oder Transport) erst in letzten Jahren angepasst wurden. Diese Kostenbestandteile sind seit 1998 deutlich angestiegen. Im Vergleich dazu haben sich jedoch die staatlichen Steuern und Abgaben auf Strom um gut 250 Prozent erhöht. Aktuell machen diese Steuern und Abgaben rund 50 % des Strompreises aus. Immerhin sank die EEG-Umlage im Jahr 2022 zunächst auf 3,723 Cent pro kWh und liegt seit Juli 2022 bei 0 Cent.

EEG-Umlage ist größter Kostenfaktor

Der größte Kostenblock bei den staatlichen Steuern und Abgaben ist die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage). Diese dient der Subventionierung und Förderung von Ökostrom. Hintergrund dessen war der Plan der deutschen Bundesregierung, bis 2020 insgesamt mehr als ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energie herzustellen. Bislang konnten auf diese Weise rund 43 % Prozent des Stroms erzeugt werden. Die Nutzung von erneuerbaren Energien führt lokal zu einer niedrigeren Luftverschmutzung und geringeren Treibhausgasemissionen. Sie gelten als geeignete Alternative zur dominierenden Energieversorgung auf Basis fossiler Rohstoffe und der Atomenergie, deren Förderung im Jahr 2022 bzw. mit dem Kohleausstieg bis 2030 enden soll.

Betreiber von Solaranlagen oder Windrädern, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, erhalten dafür nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) eine Vergütung. Die Vergütung kann jedoch nicht alleine durch die an der Strombörse erzielten Preise für Ökostrom gedeckt werden. Diese liegen weit unter den im EEG festgelegten Vergütungssätzen. Der entstehende Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage, die die Stromverbraucher zahlen müssen, gedeckt. Die Höhe der Umlage für Ökostrom wird von den vier Betreibern der Übertragungsnetze festgelegt und für das Folgejahr immer am 15. Oktober des aktuellen Jahres veröffentlicht. Die Umlage für 2021 lag bei 6,5 Cent/kWh und für 2022 bei 3,723 Cent/kWh.

Finanzierung der EEG-Umlage

Innerhalb eines Jahres ist die EEG-Umlage laut BDEW von 14,1 Milliarden auf den Rekordwert von 20,4 Milliarden angestiegen. Hintergrund dieser Entwicklung ist der verhältnismäßig starke Ausbau der Solarstromproduktion. Ein Großteil der Umlage für Ökostrom wird von privaten Haushalten finanziert. Diese mussten alleine 2013 eine EEG-Umlage von 7,2 Milliarden Euro zahlen. Zusätzlich wälzen Industrie, Gewerbe und Handel steigende Energiekosten zum Nachteil der Verbraucher auf die Produktpreise ab. Neben den Haushalten finanziert die Industrie mit 6,1 Milliarden Euro die EEG-Umlage. Bestimmte Unternehmen in energieintensiven Industrien lassen sich jedoch von der EEG-Umlage freistellen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Weiterhin müssen Gewerbe, Dienstleistungen und Handel sowie öffentliche Einrichtungen und die Landwirtschaft die Kosten der EEG-Umlage tragen. Um die Kosten der EEG-Umlage für private Haushalte und Gewerbe zu deckeln, beteiligte sich der Bund im Jahr 2021 mit knapp 10,8 Milliarden Euro an der Finanzierung der EEG-Umlage. Andernfalls wären die Stromkosten noch weiter explodiert.

  • Finanzierung durch Industrie und private Haushalte
  • 2021: 10,8 Milliarden Euro Zuschuss vom Bund
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CO2-Steuer unterstützt Abschaffung der EEG-Umlage

Die am 01. Januar 2021 eingeführte CO2-Steuer unterstützt die Abschaffung der EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien. In 2021 waren laut CO2-Bepreisung 25 Euro pro Tonne CO2-Emissionen fällig. Ab dem Jahr 2022 sind es schon 30 Euro pro Tonne CO2. Bis zum Jahr 2025 sollen die Kosten pro Tonne CO2 auf 55 Euro steigen. Dies berücksichtigt sämtliche CO2-Emissionen, die bei Stromproduktion durch konventionelle Energieträger wie Braun- und Steinkohle entstehen. Da die CO2-Steuer kontinuierlich steigt, ist ein vollständiges Ersetzen der EEG-Umlage möglich.

Kritik an Energiewende und Ökostromumlage

Die Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung wird zunehmend kritisiert. Demnach soll die Bundesregierung versäumt haben, Fehlentwicklungen der Energiewende zu korrigieren. Trotzdem unterstützt ein Großteil der Bundesbürger, rund 90 Prozent laut Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen, die Energiewende weiterhin. Mehr als die Hälfte der Befragten kritisierte allerdings, dass die Energiewende nur schleppend vorankommt. Die schwierige Umsetzung liegt zum Teil daran, dass immer mehr Unternehmen und Bürger ihren Strom selber produzieren und somit nicht mehr für die EEG-Umlage und Netzinfrastruktur aufkommen.

Staat profitiert, Nachteile vor allem für private Haushalte Kritisiert wird, dass immer mehr Betriebe von der Ökostrom-Umlage befreit wurden. Aktuell sind die Hälfte der deutschen Industriebetriebe von der EEG-Umlage ausgenommen. Die Ausnahmeregeln gelten auch für Betriebe, die nicht energieintensiv sind und somit eigentlich keinen Anspruch auf die Ausnahmeregelung haben. Im Zentrum der Kritik steht zudem, dass Privatkunden ohne die Ausnahmeregeln eine deutlich geringere EEG-Umlage zahlen müssten. Einer Rechnung des Bundesverbandes für erneuerbare Energien zufolge würden die Kosten lediglich wenige Cent pro Kilowattstunde betragen. Verbraucherschützer kritisieren, dass Strom besonders für Haushalte mit einem niedrigen Einkommen zunehmend zu einem Luxusgut wird. Dagegen profitiert der Staat von einer hohen Ökostrom-Umlage erheblich. Pro Jahr sorgt diese für Zusatzeinnahmen von mehr als 1 Milliarde Euro. Dies liegt auch an der Mehrwertsteuer von 19 Prozent, die auf die Steuern und Abgaben entfallen, die im Netto-Strompreis enthalten sind.


Senkung der EEG-Umlage für 2021/ 2022 beschlossen

Die EEG-Umlage hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht. Nach Abschluss des neuen Klimapaketes der Bundesregierung am 20. September 2019 sollte die Umlage in den kommenden Jahren ursprünglich wie folgt sinken:

  • 2021: Senkung um 0,25 Cent/kWh
  • 2022: Senkung um 0,5 Cent/kWh
  • 2023: Senkung um 0,625 Cent/kWh

An dieser Staffelung hat die Bunderegierung nicht festgehalten, da am 15. Oktober 2021 die EEG-Umlage für das Jahr 2022 mit 3,723 Cent pro kWh Strom angegeben wurde. Damit wich die Bundesregierung deutlich von den vorgesehen 6 Cent pro kWh ab. Ferner kam es im Jahr 2022 zur Abschaffung der Umlage.

Abschaffung der EEG-Umlage

Die im Zuge der Corona-Pandemie und dem Eintreten des Ukraine-Krieges beginnende Energiekrise, hat die Bundesregierung zum Umdenken bewegt. Als Folge hat die Bundesrepublik ein Entlastungspaket für private Haushalte und Unternehmen vereinbart, dass den Wegfall der EEG-Umlage begründete. Demnach ist die EEG-Umlage seit dem 01. Juli 2022 Geschichte. Die Umlage liegt heute bei 0 Cent/kWh. Ursprünglich wurde die Abschaffung der Umlage für das Jahr 2025 prognostiziert.